Digitale Beantragungsverfahren
Digitale Beantragungs-verfahren
Anträge auf Quellensteuerrückforderungen digital übermitteln
mit der Schnittstelle STTI
Immer mehr Beantragungsstellen digitalisieren den Rückforderungsprozess
Immer mehr Beantragungsstellen digitalisieren den Rückforderungs-prozess
Das Einreichen von physischen Formularen wird durch neue digitale Verfahren ersetzt. Die Schweiz fordert ab dem Ertragsjahr 2020 für die Beantragung aus Deutschland ausschließlich den digitalen Transfer aller Informationen und Dokumente.
Österreich, Dänemark und die Niederlande verlangen die Übermittlung der Daten unter anderem via Weboberfläche. Finanzinstitute müssen sich technisch auf diese neuen Verfahren vorbereiten.
Anträge digital übermitteln oder Webformular automatisiert befüllen
Die Schnittstelle STTI (secure transport of tax information) ermöglicht die sichere Übertragung von steuerrelevanten Informationen zwischen internen Systemen von Banken und Beantragungsstellen.
Egal welches Beantragungsverfahren gefordert ist, die Schnittstelle unterstützt die elektronische Übermittlung von Formularen oder transferiert Daten in das erforderliche Webformular.
Datentransfer zwischen Bankensystem und Beantragungsstelle


Quellensteuer-Service auch in Zukunft allen Kunden anbieten - unabhängig vom jeweiligen Beantragungsverfahren
Quellensteuer-Service auch in Zukunft allen Kunden anbieten - unabhängig vom jeweiligen Beantragungs-verfahren
Anträge in Papierform werden nach und nach von neuen, automatisierten Beantragungsprozessen abgelöst. Was für Behörden von großem Vorteil ist, bedeutet für Banken einen hohen technischen Aufwand.
Die Schnittstelle STTI übernimmt all diese Aufgaben. Dadurch können Banken ihren Kunden den Service der Quellensteuerrückforderung auch für Länder mit digitalen Beantragungsverfahren bieten.
STTI auf einen Blick
Nutzungsmodelle der Schnittstelle
STTI als Add-on in RAQUEST
Die Schnittstelle STTI verbindet die Quellensteuer-Software RAQUEST mit den Beantragungsstellen – für einen automatisierten End-to-End Rückforderungsprozess
STTI als individuelle Anwendung
Ein Einsatz der Schnittstelle STTI ist auch ohne die Einführung von RAQUEST möglich – für eine Beantragung über Ihr Bestandssystem
Sie möchten den gesamten Rückforderungsprozess automatisieren?
Sie möchten den gesamten Rückforderungs-prozess automatisieren?
Mit der Softwarelösung RAQUEST können Sie Ihre Kunden vorab von der Quellensteuern befreien oder diese nachträglich zurückfordern. Die führende Software zur effizienten Abwicklung von ausländischen Quellensteuern senkt Prozessdauer sowie Prozesskosten und verwandelt Ihr Cost Center in ein Profit Center.
Die Nr. 1 Quellensteuer-Software
RAQUEST ist die führende B2B-Software zur automatisierten Quellensteuerrückforderung

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Quellensteuer zurückholen per digitalem Antrag
Immer mehr Beantragungsstellen, etwa in der Schweiz, verlangen die digitale Antragsstellung für Quellensteuerrückforderungen per STTI Schnittstelle. Diese Schnittstelle kann in die Quellensteuer-Software RAQUEST implementiert werden.
ESTV Anträge digital stellen
RAQUEST verfügt über eine digitale ESTV Schnittstelle und ersetzt somit elektronische Rückerstattungsanträge der Verrechnungssteuer.
Quellensteuer digital zurückholen Schweiz
Die Schweiz stellt beim Thema Quellensteuer einen Spezialfall dar, dem RAQUEST mithilfe der M2M-Schnittstelle zur ESTV für die digitale Antragstellung zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer durchwegs Rechnung trägt.
Digitaler Antrag zur Quellensteuer
Mit der Schnittstelle STTI können Quellensteuerrückforderungen digital beantragt werden. Das Einreichen physischer Formulare wird somit durch die Übermittlung von Daten mittels digitaler Verfahren ersetzt.