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MiKaDiv – Meldeanforderungen des BZSt jetzt umsetzen

MiKaDiv

Inhaltsverzeichnis

Ab 2025 gelten neue Meldepflichten für Kapitalertragsteuer auf Dividenden von deutschen Aktien und Hinterlegungsscheinen inländischer Emittenten. Wir beschäftigen uns bereits intensiv mit dem neuen Meldeverfahren MiKaDiv.

 

MiKaDiv als Ergänzung zum AbZstEntModG

Im Juni 2021 ist das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuern (AbzStEntModG) in Kraft getreten. Die elektronische Meldepflicht und verschärfte Haftungsregelungen für fehlerhafte Angaben sollen mehr Transparenz schaffen. 

Das neue Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden aus Aktien und Hinterlegungsscheinen, kurz MiKaDiv, wird vom BZSt eingeführt, um Missbrauch bei der Dividendenbesteuerung zu verhindern und die Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer zu ermöglichen.

 

Wen betrifft das neue Verfahren?

Mit dem neuen Meldeverfahren MiKaDiv müssen Depotbanken und andere inländische Zahlstellen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen, welche Kapitalerträge an Anleger im In- und Ausland gezahlt wurden. Inländische börsennotierte Gesellschaften müssen zudem die Eigentümer ihrer Aktien an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Das BZSt sammelt diese Daten und verwendet sie im Rahmen von Erstattungs- und Anrechnungsverfahren.

 

Ergänzende Angaben

  • Meldung Allgemeine Daten 
  • Kundenstammdaten (z. B. Konto-/Depotnummer, Informationen zu Treuhänder) 
  • Verwahrkette (z. B. LEI, Rechtsform) 
  • WP-Informationen (z. B. Kapitalerträge, Stückzahl Wertpapiere) 
  • Hinterlegungsscheine (z. B. ISIN hinterlegter Wertpapiere, Bezugsverhältnis)

Meldepflichten

  • Steuerinländer: Meldung der zusätzlichen Angaben auf der Steuerbescheinigung digital und auf der Steuerbescheinigung 
  • Steuerausländer: Digitale Meldung statt Steuerbescheinigung 
  • Meldung nicht ausgestellter Steuerbescheinigung oder nicht durchgeführte Meldungen 
  • Freistellungstellungsmeldung (Meldung eines nicht / nicht vollständig erhobenen Steuerabzugs)

Umsetzung der MiKaDiv Anforderungen

Der Gesetzgeber bereitet die vollständig digitalisierte Meldung schrittweise vor. Für das Verfahren wurde vom BZSt eine Massendatenschnittstelle angekündigt und zum Anfang des Jahres bereits Beta-Versionen der Einlieferungsdatensätze bereitgestellt. (Einzelne Verfahren wie die elektronische Antragstellung und der Bescheidabruf sind bereits seit dem 1. Januar 2023 gesetzlich vorgeschrieben.) Banken und Umsetzungspartner stehen nun etwa 2 Jahre bis zum Go-Live der Schnittstelle zur Verfügung, denn die elektronische Meldung zum Steuerabzug bei Dividendenzahlungen wird ab 2025 verpflichtend. Für Juni 2024 ist bereits der Produktivgang der Testplattform geplant. 

Diese Zeit gilt es nun zu nutzen, um fachliche und technische Fragestellungen zu klären, erforderliche Prozesse zu prüfen und die Datenerhebung/-übermittlung vorzubereiten.

 

Wir sind Umsetzungspartner für unsere Kunden

Wir beschäftigen uns seit einiger Zeit mit dem neuen Verfahren und haben eine Expert Group zu AbzStEntModG/MiKaDiv ins Leben gerufen, um mit den Fachexperten unserer Kunden in einen stetigen Austausch zu kommen. 

Für die neue digitale massenverarbeitende Schnittstelle des BZSt und dem dazu gehörenden Steuerrückforderungsprozess haben wir eine separate Expert Group initiiert. Zudem ermöglicht uns die Teilnahme in der MiKaDiv User Group sowie der User Group Massendatenschnittstelle zur Kapitalertragssteuererstattung des BZSt in Berlin direkten Zugang zur ausführenden Behörde. 

Basierend auf den vergangenen Gesprächen mit diversen Finanzinstituten konnten wir mit der Entwicklung von Softwarekomponenten in RAQUEST bereits starten. Mit unserer Schnittstelle STTI haben wir bereits die Basis für die digitale Datenübermittlung an diverse Steuerbehörden geschaffen (wie z. B. für die Märkte Dänemark, Schweiz oder auch Österreich). Diese wird nun um das Gateway zum BZSt erweitert. 

Funktional werden wir die digitale Beantragung von Steuerrückforderungen beim BZSt, die neuen Datenanlieferungen sowie neue Lagerstellenfunktionen angehen.

 

Datenanlieferung für ausländisches Finanzinstitut 

  • Erweiterung der Importschnittstellen 
  • Unterstützung bei Integration und Meldung der Käufe und Verkäufe 
  • Einfache Bereitstellung der Steuermeldungen und Steuerbescheinigungen 
  • Weitergabe der relevanten Daten (Stammdaten, Steuerdaten, Ertragsdaten und Settlement, Käufe und Verkäufe, Zahlketteninformationen) 
  • Import von Steuermeldungen 
  • Integration des Meldeprozesses in den digitalen Beantragungsprozess

Verarbeitungsprozesse für inländische Lagerstellen

  • Import der Anforderung von Steuermeldungen und Steuerbescheinigungen 
  • Import weiterer Kundendaten (Stammdaten, Steuerdaten, Ertragsdaten und Settlement, Käufe und Verkäufe, Zahlketteninformationen) 
  • Prüfung auf Konsistenz der gelieferten Daten 
  • Erzeugung der Informationen für MiKaDiv Meldungen 
  • Erstellung und Verwaltung der erweiterten Steuerbescheinigung ab 2025 für Steuerinländer 
  • Erstellung der Ordnungsnummer (UUID)

    Abb. 1: Prozess STTI-Schnittstelle
    Abb. 1: Prozess STTI-Schnittstelle

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